Gewinnspielregeln und -bedingungen auf unserer Facebook-Seite
ARTIKEL 1
Veranstalter der Facebook-Gewinnspiele ist Lincos d.o.o., Celovška cesta 492, 1210 Ljubljana (im Folgenden: Veranstalter).
Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von dem sozialen Netzwerk oder dem Unternehmen Facebook gesponsert, unterstützt, verwaltet oder steht in irgendeiner Verbindung dazu.
An der Verlosung können alle Bürger der Republik Slowenien (im Folgenden: Teilnehmer) teilnehmen, mit Ausnahme der Mitarbeiter unseres Unternehmens und verbundener Unternehmen sowie Personen, die in irgendeiner Weise direkt an der Durchführung der Verlosung beteiligt sind.
Die Verlosung findet ab und bis zu den in der Ankündigung auf der Facebook-Seite genannten Terminen statt.
Die Verlosungsregeln regeln den Ablauf und die Bedingungen, unter denen Teilnehmer an der Verlosung teilnehmen.
Die Auslosung der Gewinner erfolgt zu dem in der Ausschreibung bekannt gegebenen Termin.
Der Kauf von Produkten ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel.
ARTIKEL 2
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch registrierte Facebook-Nutzer, die der Lincos-Facebook-Seite beitreten, die Gewinnausschreibung liken und die richtige Antwort auf die Gewinnfrage in den Kommentar schreiben. Durch die Eingabe der richtigen Antwort im Kommentar und die Teilnahme erklären sich die Teilnehmer mit allen Bedingungen dieses Gewinnspiels einverstanden und akzeptieren diese vollständig.
Die Ergebnisse des Gewinnspiels bzw Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt innerhalb weniger Tage nach Ende der Verlosung, das Datum wird bei Bekanntgabe der Verlosung bekannt gegeben.
Einzelne Facebook-Nutzer können beliebig oft am Gewinnspiel teilnehmen, den Gewinn jedoch nur einmal erhalten.
Durch die Teilnahme an der Verlosung erklärt sich der Gewinner damit einverstanden, dass sein Vor- und Nachname bzw. sein Facebook-Profil-Benutzername auf der Facebook-Seite von Lincos veröffentlicht wird.
Der Gewinner verzichtet auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter und dem Auftragnehmer.
ARTIKEL 3
Stellt der Wert des Gewinns das erzielte Einkommen (Steuerbemessungsgrundlage) gemäß § 108 des Einkommensteuergesetzes dar, errechnet und zahlt der Veranstalter des Spiels aus diesem Betrag im Namen und für Rechnung des Gewinners eine Vorauszahlung der Einkommensteuer Gewinner mit einem Satz von 25 % gemäß Artikel 131 des Einkommensteuergesetzes und Artikel 321 des Steuerverfahrensgesetzes.
ARTIKEL 4
Der Auftragnehmer benachrichtigt den Gewinner des Preises durch Veröffentlichung auf der Timeline der Facebook-Seite, wo er aufgefordert wird, seine persönlichen Daten (Vorname, Nachname, Adresse) an den Posteingang der Lincos-Facebook-Seite zu senden. Der Gewinner muss die angegebenen personenbezogenen Daten innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe des Gewinns auf der Timeline der Lincos-Facebook-Seite angeben. Der Gewinner erhält den Preis per Post an die Adresse, die an das im vorherigen Satz dieses Artikels angegebene Postfach gesendet wird.
Wenn der Gewinner nicht antwortet oder Wenn Sie die oben aufgeführten personenbezogenen Daten nicht innerhalb von 7 Tagen angeben oder den Gewinn nicht innerhalb der gesetzlichen Frist abholen und der Gewinn daher an die Adresse des Absenders zurückgesandt wird, gilt dies als Verzicht auf den Gewinn und verliert dadurch auch das Recht darauf den Preis erhalten. In diesem Fall wird der Preis nicht verliehen und der Veranstalter wird nach Maßgabe der genannten Regelungen von allen Verpflichtungen gegenüber dem Preisträger befreit.
Bei unvollständigen, unrichtigen oder unwahren Angaben sowie bei begründeten Zweifeln an einem gefälschten oder duplizierten Facebook-Profil des Teilnehmers behält sich der Veranstalter vor, den Gewinn nicht an den Teilnehmer zu vergeben.
Der Teilnehmer verliert den Anspruch auf den Gewinn auch dann, wenn der Veranstalter feststellt, dass:
der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel nicht erfüllt hat;
der Teilnehmer gegen die Regeln und Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels verstoßen hat;
der Gewinn kann dem Teilnehmer aufgrund falscher Angaben seinerseits nicht zugestellt werden;
der Teilnehmer seinen Pflichten gemäß diesen Bedingungen nicht nachkommen will oder diesen nicht rechtzeitig nachgekommen ist.
Der Veranstalter und der Auftragnehmer übernehmen keine Verantwortung für etwaige Fehler, die durch fehlerhafte oder falsche Angaben der Teilnehmer des Gewinnspiels entstehen können.
Durch die Teilnahme erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre Antwort auf der Facebook-Seite von Lincos veröffentlicht wird.
ARTIKEL 5
Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Gewinnspiel teil. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für etwaige unerwünschte Folgen, die dem Teilnehmer und/oder Dritten aus der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen können.
Der Veranstalter trägt keine Verantwortung und beteiligt sich auch nicht an Streitigkeiten über das Eigentum an ausgelosten Gewinnen. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für etwaige Schäden, die durch den Erhalt und/oder die Nutzung des Gewinns entstehen, womit sich die Teilnehmer mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel ausdrücklich einverstanden erklären.
Im Falle von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen (höhere Gewalt), kann der Veranstalter oder der Auftragnehmer das Gewinnspiel absagen. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer hierüber über die Facebook-Seite von Lincos zu informieren. In einem solchen Fall haftet der Veranstalter nicht für etwaige Schäden, die den Teilnehmern entstehen.
Die Teilnehmer des Gewinnspiels tragen sämtliche Kosten für die Teilnahme am Gewinnspiel selbst.
Zu den Teilnahmekosten zählen unter anderem:
- die Kosten für den Internetzugang und
- die Kosten für die Datenübertragung aus dem Internet
ARTIKEL 6
Für den Fall, dass der Preisträger bzw Teilnehmer ist eine Person unter 18 Jahren, die sich durch eine Person über 18 Jahren vertreten lassen muss, die nach dem Gesetz und/oder aufgrund einer entsprechenden Vollmacht zur Vertretung dieses Minderjährigen berechtigt ist.
Die Preise sind nicht übertragbar oder gegen Bargeld einlösbar. Der Preis ist vom Umtausch ausgeschlossen.
ARTIKEL 7
Die Auslosung der Preisträger erfolgt computergesteuert. Die Ergebnisse der Auslosung sind endgültig. Eine Berufung gegen das Ergebnis ist nicht möglich.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine unterbrechungsfreie Nutzung der Website auf technischer Ebene nur für Geräte (Computer und ähnliche Hardware oder Software) sicherzustellen, die häufig genutzt werden. Dabei wird der Möglichkeit Rechnung getragen, dass das Benutzererlebnis für einen bestimmten Prozentsatz der Benutzer aufgrund der Verwendung ungeeigneter Geräte (z. B. Internet Explorer 6-Browser) oder einer zu langsamen Internetverbindung nicht optimal ist. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, dass die Website aufgrund von Wartungsbedarf, Fehlern oder Fehlerbehebungen, Geräteaktualisierungen oder höherer Gewalt gelegentlich nicht verfügbar ist. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nichtverfügbarkeit der Website entstehen können.
Der Nutzer garantiert ausdrücklich, dass er keine Vorgänge oder Leistungen erbringt, die in unzulässiger Weise in den Betrieb der Website des Veranstalters eingreifen oder den Betrieb irgendwelcher Dienste auf der Website beeinträchtigen. Dabei weist der Auftragnehmer alle Nutzer, die gegen diese Regel verstoßen (z. B. durch Online-Angriffe, Versuche zur Verbreitung von Computerviren, Verwendung von Schadsoftwarecode, Ausnutzung möglicher Lücken im Softwarecode usw.), ausdrücklich darauf hin, dass er alle rechtlichen Schritte einleiten wird Mittel, solche Handlungen strafrechtlich zu verfolgen.
ARTIKEL 8
Gemäß ZVOP-1 wird den Teilnehmern des Gewinnspiels das Recht auf Einsichtnahme, Vervielfältigung, Vervielfältigung, Ergänzung, Berichtigung, Sperrung und Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gewährt.
Die Teilnehmer des Gewinnspiels können jederzeit schriftlich verlangen, dass die Nutzung ihrer Daten zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels vorübergehend oder endgültig untersagt wird. Der Antrag muss schriftlich an Lincos d.o.o., Celovška cesta 492, 1210 Ljubljana gerichtet werden. Spätestens 15 Tage nach Eingang der Anfrage wird die Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers für die Zwecke des Gewinnspiels eingestellt und der Teilnehmer innerhalb weiterer 5 Tage darüber informiert. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Anliegens entstehen dem Teilnehmer keine Kosten.
Der Veranstalter und der Auftragnehmer bewahren keine weiteren Unterlagen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels auf.
Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel stellt die persönliche Einwilligung des Einzelnen gemäß ZVOP-1 dar, dass der Betreiber des Spiels die Daten des Teilnehmers speichert und zum Zwecke der Durchführung dieses Gewinnspiels verarbeitet und nutzt. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Betreiber und Veranstalter dieses Gewinnspiels gemäß ZVOP-1 sorgfältig geschützt und nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben wurden, und nicht an Dritte weitergegeben. Der Auftragnehmer wird keine personenbezogenen Daten an das soziale Netzwerk Facebook weitergeben.
Die Dokumentation der Gewinner des Preises (persönliche Daten auf der Facebook-Seite und angegebene persönliche Daten, Erklärung zur Annahme des Preises des Gewinners) werden gemäß ZVOP-1 sowie den steuer- und buchhalterischen Vorschriften aufbewahrt.
ARTIKEL 9
Die Teilnehmer des Gewinnspiels akzeptieren die Teilnahmebedingungen der Facebook-Community zugleich mit den Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen der Facebook-Community durch die Teilnehmer des Gewinnspiels. Sie übernimmt auch keine Verantwortung für etwaige Folgen, die sich aus der Veröffentlichung der Ranking-Ergebnisse auf der Facebook-Seite von Lincos ergeben.
Im Falle von Streitigkeiten oder Unklarheiten haben diese Regeln Vorrang vor allen anderen Veröffentlichungen, sei es in gedruckter, elektronischer oder anderer Form.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Gewinnspielbedingungen zu ergänzen und zu ändern, sofern technische oder kommerzielle Gründe oder Belange der Öffentlichkeit dies erfordern.
Der Auftragnehmer wird die Teilnehmer durch Beiträge auf der Facebook-Seite von Lincos über alle Änderungen und Neuerungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel informieren.
ARTIKEL 10
Für die Auslegung einzelner Artikel dieser Ordnung ist allein die Kommission zuständig, die für Einzelgutachten und sonstige Rechtsaufgaben einen Rechtsanwalt bestellt und bevollmächtigt. Eventuelle Fehler in der Arbeit der Kommission und in Bezug auf die Durchführung des Gewinnspiels selbst werden von der Kommission zeitnah und im Einklang mit guten Geschäftspraktiken behoben. Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese Regelungen kann das Komitee das Gewinnspiel insgesamt absagen und mit entsprechenden Korrekturen wiederholen.
Die Regeln und Bedingungen des Gewinnspiels treten am Tag des Beginns des Gewinnspiels in Kraft.
Ljubljana, 14. Juni 2021
Lincos d.o.o.